Übernimmt meine private Krankenversicherung/Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie? 

Für psychotherapeutische Leistungen erhalten Sie eine Rechnung von Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten gemäß der Rechtsverordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).  Dabei werden die erweiterten Abrechnungsempfehlungen berücksichtigt, die zum 01.07.2024 von den Ärztekammern, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie den Beihilfestellen von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wurden. Zudem kann zusätzlich eine sogenannte „Abweichende Vereinbarung“ gemäß §2 GOP geschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass daraus entstehende Differenzbeträge möglicherweise nicht oder nicht vollständig von Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernommen werden.

Die Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Leistungen sowie die Antragstellung zur Erstattung hängen von Ihrem Versicherungsumfang ab. Wir unterstützen Sie gern bei den notwendigen Formalitäten.

Beihilfe

Psychotherapeutische Leistungen werden von den Beihilfestellen des Bundes und der Länder entsprechend den seit dem 01.07.2024 geltenden Empfehlungen übernommen. Es wird dabei zwischen einer Akuttherapie (zwölf Sitzungen à 50 Minuten), einer Kurzzeittherapie (vierundzwanzig Sitzungen à 50 Minuten) und einer Regeltherapie (bis zu sechzig Sitzungen) unterschieden. Zusätzlich finden in der Regel probatorische Sitzungen statt. Für die Regeltherapie ist eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Beihilfestelle erforderlich. Dieses Genehmigungsverfahren wird nach Abschluss der probatorischen Sitzungen eingeleitet und basiert auf einem ausführlichen, anonymisierten Bericht, der von einer externen Gutachterin bzw. einem externen Gutachter geprüft wird. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Beihilfestelle oder über deren Internetseite.

Die zur Beihilfe ergänzende Erstattung durch eine private Krankenversicherung erfolgt entsprechend ihres Versicherungsumfangs. Daher bitten wir Sie, sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu informieren.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen psychotherapeutische Leistungen in der Regel vollständig. Da die Vertragsbedingungen jedoch nicht einheitlich geregelt sind, empfehlen wir, zuvor zu klären, ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes ist, ob eventuell Ausschlüsse bestimmter Diagnosen bestehen und welche Bedingungen für eine Kostenerstattung gelten.

Kann ich die Kosten für meine Therapie auch selbst übernehmen?

Sie können auch als Selbstzahlerin bzw. Selbstzahler behandelt werden. Hierfür erhalten sie ebenfalls von Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten eine Rechnung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wobei die von den Kammern, dem Verband der privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern beschlossenen erweiterten Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024 berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und Coaching/Beratung? 

Psychotherapie 

Psychotherapie umfasst die Behandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Nur wer eine staatliche Zulassung (Approbation) in Psychotherapie besitzt, darf sich „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ nennen.

Coaching

Coaching beschäftigt sich nicht mit psychischen Erkrankungen, sondern bietet unterstützende Begleitung in beruflichen Fragen. Hierbei werden berufliche Herausforderungen und Ziele analysiert, um individuelle Lösungen zu entwickeln. Es hilft, persönliche Stärken zu erkennen und konkrete Schritte zur Erreichung der beruflichen Ziele zu planen. 

Beratung

Beratung bietet praktische Unterstützung bei konkreten Fragestellungen, wie z.B. bei Erziehungsfragen, Konflikten oder bei Lebensentscheidungen außerhalb des Berufs. Hierbei werden Tipps und Orientierungshilfen gegeben, um bestimmte Probleme zu bewältigen. Beratung fokussiert dabei auf Probleme und Krisen, welche nicht Teil einer psychischen Erkrankung sind. 

Wie verläuft die Kostenregelung beim Coaching und ist eine Durchführung per Video möglich?

Die Kosten für Coaching oder eine Einzelberatung werden von Ihnen selbst getragen, da eine Erstattung durch Kostenträger nur bei psychotherapeutischen Leistungen erfolgt. Coaching und Beratung unterliegen dabei nicht den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind somit nicht an diese amtlichen Abrechnungsregelungen gebunden. Daher erfolgen Abrechnung und Vergütung in diesen Bereichen unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben für psychotherapeutische oder ärztliche Leistungen. Dauer und Häufigkeit der Sitzungen können dabei individuell und flexibel vereinbart werden. Bei berufsbezogenen Themen besteht in der Regel die Möglichkeit, das Honorar vollständig steuerlich geltend zu machen.

Coaching und Beratung können grundsätzlich auch online stattfinden. Dabei nutzen wir Anbieter, die hohe Sicherheitsstandards erfüllen (z.B. Therapie.de, Software Jitsi Meet), um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Wie häufig finden die Therapiesitzungen statt und wie lange dauern sie? 

Die Sitzungen finden gewöhnlich in wöchentlichem Abstand und mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Damit die angestrebten Veränderungen gelingen, ist es außerdem wichtig, auch zwischen den Terminen genügend Zeit einzuplanen. So können die erarbeiteten Erkenntnisse vertieft und durch gezielte Übungen im Alltag umgesetzt werden.

Ist eine Psychotherapie online in Form von Videositzungen möglich?

Die Möglichkeit einer Psychotherapie im Online-Format wird in einem persönlichen Erstgespräch mit Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten in der Praxis geprüft. Dabei wird sorgfältig beurteilt, ob Ihre persönlichen Beschwerden und die daraus resultierenden therapeutischen Anforderungen in Videositzungen angemessen und verantwortbar behandelt werden können.

In der Praxis ist eine ausschließlich online durchgeführte Therapie eher selten. Häufig wird die Online-Therapie als Ergänzung oder Alternative zu Präsenzsitzungen angeboten, insbesondere wenn persönliche Treffen nicht möglich sind oder Sie aus bestimmten Gründen (z. B. weite Anfahrt, gesundheitliche Einschränkungen) online behandelt werden möchten.

Vor Beginn einer Online-Therapie sollten Sie unbedingt mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für psychotherapeutische Leistungen via Video erstattet werden. Die Regelungen können je nach Versicherer und Vertrag variieren, weshalb eine vorherige Rücksprache empfehlenswert ist.

Für die Online-Therapie benötigen Sie eine geeignete technische Ausstattung, wie einen Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon. Eine stabile Internetverbindung ist ebenfalls unerlässlich, um eine störungsfreie Sitzung zu gewährleisten. Zudem sollte der Raum, in dem Sie die Sitzung durchführen, eine vertrauliche und ungestörte Atmosphäre bieten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Datenschutz: Die Online-Therapie muss über eine datenschutzkonforme Plattform erfolgen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Hierzu verwenden wir spezialisierte Videoanbieter, die eine verschlüsselte Kommunikation garantieren, um Ihre Privatsphäre bestmöglich zu schützen.

Wird die Psychotherapie von meiner gesetzlichen Krankenkasse bezahlt? 

Einige unserer Therapeutinnen und Therapeuten bieten Psychotherapie ausschließlich für privat Versicherte oder Selbstzahler an. Wer auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, ist im Reiter „Therapeutinnen“ beim jeweiligen Profil vermerkt.

Wie vertraulich sind die Gespräche? 

Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. 

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Adresse

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